Die Deutsch-Russische Gesellschaft in Hamburg e.V. lädt gemeinsam mit dem Freundeskreis KZ-Gedenkstätte Neuengamme zu einem besonderen Ereignis ein:

80 Jahre Blockade Leningrad: Vom Gedenken zur Gestaltung der Zukunft.

Seit vielen Jahrzehnten unterstützt und fördert die Deutsch-Russische Gesellschaft in Hamburg die Verständigung zwischen den Bürgern aus Hamburg und seiner Partnerstadt St. Petersburg. Sie sorgt dafür, dass die Menschen sich begegnen können, dass sie vorurteilsfrei aufeinander zugehen und gemeinsam in die Zukunft schauen können. Im Herbst des Jahrs 1941, nach dem Überfall auf die Sowjetunion durch die Wehrmacht, fand die Einkesselung der Stadt Leningrad statt. Für 900 Tage und Nächte wurde diese Stadt von der Versorgung und Evakuierungsmöglichkeiten abgeschlossen. Millionen von Leningradern starben bei der Verteidigung der Stadt durch Luftangriffe und vor Hunger, Kälte und Erschöpfung.

Das Gedenken an dieses historische Ereignis soll uns wieder zusammenführen.
Es erwartet Sie ein vielseitiges Programm:
Das Duo „farbton“ mit Elisaveta Ilina (Klavier, St. Petersburg) und Sönke Schreiber (Percussion, Hamburg) präsentiert gemeinsam mit der Sprecherin Simone Dorenberg (Hamburg) eine Collage aus Wort- und Musik zur Leningrader Blockade.
Ein kurzer Einblick in die aktuelle politische Situation und über den Stand der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern wird durch einen Experten aus dem Bereich der Internationalen Zusammenarbeit gegeben. Anschließend laden wir zum Austausch über die Frage ein: „Wie kann die steigende Entfremdung zwischen Russland und Deutschland überwunden werden?“

Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten.

Die obligatorische Anmeldung erfolgt über info@drg-hamburg.org

Diese Veranstaltung findet mit der Unterstützung des Tschaikowsky-Hauses statt.

Konzertbesuch in Zeiten der Corona
Aufgrund der Beschlüsse des Hamburger Senats dürfen Personen ein Konzert in geschlossenen Räumen besuchen, die mindestens eines der folgenden Dokumente vorweisen können:
• Nachweis über negativen Corona-Test (Antigenschnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden)
• Coronavirus-Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
• Nachweis über Genesung (z.B. ein positiver PCR-Test, der nicht jünger als 28 Tage und
nicht älter als sechs Monate ist)