Lux Nova Duo © Sebastian Madej

Die Akkordeonistin Lydia Schmidl und der Gitarrist Jorge Paz Verastegui treten regelmäßig in renommierten Konzertsälen wie der Elbphilharmonie Hamburg, der Glocke Bremen, dem ZKM Karlsruhe und dem Sendesaal Bremen auf. Konzertreisen führen das Duo u.a. nach Costa Rica, Peru, Spanien und Italien. Als einziges Duo in der ungewöhnlichen Besetzung arbeiten sie konsequent an der Erweiterung des Repertoires für diese Instrumentenkombination. Bedeutende Komponisten wie Manfred Stahnke, Leo Brouwer und José Maria Sanchez-Verdu schrieben für das Duo. Die kürzlich beim Label Genuin aufgenommene CD „Inspiracion Bach“ wurde für den „Preis der deutschen Schallplattenkritik 2020“ nominiert.
Im Konzert präsentiert das in Hamburg beheimatete Duo eine Kombination aus den Werken der neuesten CD („Inspiracion Bach“) und einem Portrait des kubanischen Komponisten Leo Brouwer. Mit dem Grammy Preisträger Brouwer verbindet das Duo eine langjährige Zusammenarbeit, sein Stück „Souvenir de Lieja“, komponiert im Genre „Minimal music“, wird an diesem Abend uraufgeführt.

Über die KünstlerInnen

 

Programm

J.S. Bach / 1685-1750   Praeludium aus der Englischen Suite III  g-Moll, BWV 808
Alejandro Núñez Allauca /1943   Bachiana Hamburg (2018)
Sebastian Sprenger /1972   Suite Mariale (2017)
Leo Brouwer / 1939   La guerra del tiempo (2020)

Pause

Mario M. Mary /1961   Misteriosa Persistencia (2019)
Catalina Rueda /1989   A-Suite für Akkordeon und Gitarre (2016)
Leo Brouwer / 1939   Souvenir de Lieje (Uraufführung)

Tickets

VVK: 18 Euro/erm. 10 Euro zzgl. Kassengebühren
Konzertkasse Gerdes / 040 – 44 02 98 / Alle Vorverkaufsstellen
Abendkasse: 20 Euro/erm. 12 Euro
Ermäßigung hat ihre Gültigkeit für Studenten und Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger unter Vorlage des entsprechenden Nachweises.
Reservierung:
per E-Mail info@tsaal.de

Konzertbesuch in Zeiten der Corona
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse des Hamburger Senats dürfen Personen ein Konzert in geschlossenen Räumen besuchen, die eines der folgenden Dokumente vorweisen können:
• Coronavirus-Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
• Nachweis über Genesung (z.B. ein positiver PCR-Test, der nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist)
ZUSÄTZLICH IST EIN TAGESAUKTUELLER NEGATIVER TESTNACHWEIS ERFORDERLICH! AUSNAHMEN: GEBOOSTERTE UND KINDER UNTER 16 JAHREN:
* Unsere Bedingungen werden dem aktuellen Stand angepasst. Wir bitten um Veständnis, dass die Informationen über den Besuch mit einem negativen Corona-Test oder über die Maskenpflicht ständig aktualisiert werden müssen.