„Exil zerrieb, machte klein und elend: aber Exil härtete auch und machte groß, reckenhaft.“ Lion Feuchtwanger. 1940

Wer ins Exil geht, lässt viel zurück und geht oft neue Wege. Nur direkte Angehörige wie Ehepartner und Kinder können folgen. Hab und Gut, soziale Netzwerke, das alte Leben bleiben zurück. Im Aufnahmeland ist der Alltag dann von Einreisebürokratie, Anpassungsschwierigkeiten, Geld- sorgen und Sprachproblemen geprägt. Kommt es uns bekannt vor im Bezug auf Flüchtlinge oder mit uns selbst? 

Der Neubeginn bringt Ungewissheit, man fühlt sich entwurzelt und unsicher… Man kann diese Erfahrungen nicht aus dem Bewusstsein löschen. Fast ganz Europa war im 20. Jahrhundert mit der bitteren Lektion des Exils konfrontiert – die Betroffenen mit harten persönlichen und beruflichen Erfahrungen, die Länder mit dem Verlust eines Teils ihrer Elite. 

Als „universale Sprache“ wird die Musik oft zitiert, die man überall auf der Welt versteht. Ist das wirklich so? Welche Erfahrungen machten Komponisten, die ihre Heimat verlassen müssten und ins Exil gingen? Wie mussten sie sich an die neue Gegebenheiten anpassen und sich in neuem Leben und Umgebung durchsetzen? Wie wirkt sich das Exil auf das künstlerische Schaffen aus? 

Darüber erzählt Musiksalon „LIED & KUNST musikalische Expeditionen“ am 9.12.2021 im Tschaikowsky Saal. Die Sopranistin, ARD Preisträgerin – Julia Sukmanova singt die ausgewählte Lieder von E. W. Korngold, A. Zemlinsky, S.Rachmaninov und A. Grechaninov. Zusammen mit Ihrer Schwester Elena Sukmanova am Klavier geben die Künstlerinnen den Zuhörer einen musikalischen Einblick in das Leben von Komponisten in Exil. 

Die ARD Preisträgerin, deutsche Sopranistin Julia Sukmanova, Preisträgerin mehrerer Klavier- und Kompositionswettbewerbe, ist Absolventin des Konservatoriums in St. Petersburg. Als Konzertpianistin und Kammermusikerin führte sie in Freiburg(Breisgau) bei Prof. Markus Goritzki das Gesangstudium fort. Gesangspädagoginnen und Sängerinnen wie Montserrat Caballé, KS. Brigitte Fassbaender und Margreet Honig haben sie maßgeblich beeinflusst. Mit breitem Repertoire ist Julia Sukmanova regelmäßiger Gast auch auf den Lied- und Konzertpodien und hat sich als Liedinterpretin einen Namen gemacht.

Die Pianistin Elena Sukmanova ist eine gefragtesten Liedbegleiterinnen. Sie ist Preisträgerin internationaler Wettbewerbe, Absolventin des N.A. RimskyKorsakov-Konservatoriums in St.Petersburg. Die Künstlerin lebt in Hamburg und unterrichtet am Johannes-Brahms-Konservatorium.

Programm

Erich Wolfgang Korngold / 1897 – 1957
Unvergänglichkeit – Liederzyklus für Singstimme und Klavier, opus 27

Alexander von Zemlinsky / 1871 – 1942
Es war einmal ein König / nach Heinrich Heine
Herr Bombardil / nach Rudolph Alexander Schröder 
Auf die Nacht / nach Paul Heyse
Liebe und Frühling / nach Hoffman von Fallersleben

Sergey Rachmaninov / 1873 – 1943
Nacht ist traurig op. 26 Nr. 12 / nach I. Bunin
Margarethen op. 38 Nr. 3 / nach I. Severyanin
Der Traum op 8 Nr. 5 / A. Pleschtschejew nach Heinrich Heine
Glaub mir nicht, mein Freund op. 14 Nr. 7 / nach L. Tolstoi

Pause 

Alexander Gretschaninow / 1864 – 1956
O mein Land! op. 1 Nr. 4 / nach L. Tolstoi
Das Wiegenlied op. 1 Nr 5 / nach M. Lermontov
Die Nacht op. 47 / nach ALLEGRO
Das Schneeglöckchen op. 47 / nach ALLEGRO
Der Gefangenen op 20 Nr 4 / nach A. Puschkin
Dramatische Poemen – op. 51 / nach Heinrich Heine
Widmung
All mein Sinnen verschloß eine Zelle…
Waldwärts gehe ich…
In der Fremde.
Zur Abendzeit, wenn allen Lärm verscheucht…
Ja, leiden müssen wir…
Eine Seele ist verzogen….

 

Tickets

VVK: 18 Euro/erm. 10 Euro zzgl. Kassengebühren
Konzertkasse Gerdes / 040 – 44 02 98 / Alle Vorverkaufsstellen
Abendkasse: 20 Euro/erm. 12 Euro
Ermäßigung hat ihre Gültigkeit für Studenten und Menschen mit Behinderungen und Sozialhilfeempfänger unter Vorlage des entsprechenden Nachweises.
Reservierung:
per E-Mail info@tsaal.de

Konzertbesuch in Zeiten der Corona
Aufgrund der Beschlüsse des Hamburger Senats von 23. November 2021 dürfen Personen ein Konzert in geschlossenen Räumen besuchen, die mindestens eines der folgenden Dokumente vorweisen können:
• Coronavirus-Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach der letzten erforderlichen Einzelimpfung)
• Nachweis über Genesung (z.B. ein positiver PCR-Test, der nicht jünger als 28 Tage undnicht älter als sechs Monate ist)
Das Tragen einer medizinischen Maske wird empfohlen.